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Der Nachbarschaftszaun. Braucht man eine Genehmigung für dessen Bau?

Der Nachbarschaftszaun. Braucht man eine Genehmigung für dessen Bau?

Wir scheinen uns manchmal dessen nicht bewusst zu sein, dass der Nachbarschaftszaun eine unbestreitbare Rolle in der Pflege guter Beziehungen mit unseren Anreinern spielt. Wenn wir frühzeitig klären, welche Einfriedungsart in unserer Umgebung ortsüblich sei und ob wir eine Erlaubnis für deren Bau brauchen, wird dies bestimmt dabei helfen, die Grenzmissverständnisse zu vermeiden. Wenden wir uns jetzt diesem komplexen Thema zu und versuchen wir, mehr Licht in einige Richtlinien zu bringen.

Allgemeine Grundsätze bezüglich der Einfriedungserrichtung

Wenn Sie vorhaben, Ihr Grundstück abzugrenzen, sollten Sie drei wichtige örtlich-rechtliche Regelungen mitberücksichtigen: den städtischen Bebauungsplan, das Nachbarrecht und die Bauordnung in Ihrem Bundesland. Dabei ist zu erwähnen, dass diese Richtlinien je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Der Nachbarschaftszaun als Grenz- oder Sichtschutzeinrichtung

Wenn Sie einen Nachbarschaftszaun auf der Grundstücksgrenze errichten wollen, sind Sie verpflichtet, Ihren Anwohner darüber zu unterrichten und ihn um seine (schriftliche) Einwilligung zu bitten (später können die baulichen Veränderungen dieser Grenzanlage ohne seine Zustimmung nicht vorgenommen werden). Die Umfriedung auf Ihrem Grundstück dagegen bedarf der Akzeptanz Ihres Anreiners nicht, es muss dann jedoch der gesetzliche Abstand beachtet werden (mind. 50 cm – achten Sie dabei auf landesübliche Bestimmungen).

Und die Einfriedungspflicht (u. a. in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen)? Auf Wunsch Ihres Anwohners muss da der Nachbarschaftszaun aufgestellt werden, wobei beide Parteien dafür aufkommen sollen. In einigen Bundesländern gilt es auch, ortsübliche Umfriedungen aufzubauen, d. h. man soll seine Anlage an die baulichen Ortsgegebenheiten anpassen.

Hat die Höhe der Einfriedung Einfluss auf die Baugenehmigung?

Sie werden sich eine Baugenehmigung der Baubehörde einholen müssen, wenn Ihre Einfriedung höher als 1,80/2 m sein sollte. Wir können auch zu sagen wagen, dass Sie eine ca. 1,20-Meter-hohe Anlage erlaubnisfrei errichten können (und z. B. in Berlin 1,25 m). Da es viele landesübliche Regelungen gibt, vergewissern Sie sich jeweils, wie Sie verfahren sollten.

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Cristofer Vetrovs
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